Erklärung "Runder Tisch - NIPT als GKV-Leistung"
Am 22.3. 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Änderung der Mutterschfts-Richtlinien die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens gemäß § 91 Absatz 5, § 91 Absatz 5a, § 92 Absatz1b und § 92 Absatz 7d SGB V zur Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Risikoschwangerschaften im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL), beschlossen.
Verbunden wurde dies mit der Veröffentlichung eines Beschluss-Entwurfes zur entsprechenden Änderung der Mutterschaftsrichtlinien und einem Entwurf der hierfür tragenden Gründe.
Alle Dokumente sind im Internet abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/3711/
Der BVNP hat sich zeitgleich und unabhängig hiervon entschlossen, neben der bereits öffentlichen Debatte zu dem Thema "NIPT als KV-Leistung" einen multiprofessionellen Diskurs zum verantwortlichen Umgang mit NIPT im Rahmen der etablierten Pränataldiagnostik zwischen den verschiedenen Akteuren und Berufsgruppen anzuregen, um interdisziplinär Lösungswege oder Rahmenbedingungen im gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Umgang hiermit zu formulieren, die den betroffenen Frauen gerecht werden, ohne dabei medizinethische Aspekte und die Achtung vor dem ungeborenen Leben außer Acht zu lassen. Zu diesem Zweck wurde am 08.04.2019 im IntercityHotel Berlin am Hauptbahnhof in Berlin eine Tagung mit dem Titel "Runder Tisch "NIPT als Kassenleistung"" durchgeführt, bei welchem mehr als 60 Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen, zu diesem Thema kompetenten medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, Kirchen, Sozialverbände und Träger von psychosozialen SchwangerschaftskonfliktBeratungsstellen, Selbsthilfegruppen und themenbezogenen Institutionen teilnahmen. Bedingt durch die oben dargestellte aktuelle, vom G-BA vorgegebene Entwicklung wurde der G-BA-Beschlußentwurf am Runden Tisch eingehend diskutiert: Es fand sich hierbei ein breiter Konsens der anwesenden Gruppen dahingehend, daß dieser Beschlußentwurf in seiner jetzigen Form nicht akzeptabel und grundsätzlich überarbeitungsbedürftig sei. Dieser Konsens mündete in eine gemeinsame Erklärung, welche in Anlage (https://www.bvnp.de/article/6-erklärung-runder-tisch-nipt-als-gkv-leistung/) veröffentlicht wird.
Parallel dazu ist die Stellungnahme auf der Homepage von Donum vitae veröffentlicht worden unter https://www.donumvitae.org/presse/meldung/entwurf-des-g-ba-ist-grundlegend-ueberarbeitungsbeduerftig .