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Erklärung RUNDER TISCH – „NIPT als KV-Leistung“

Das iQWiG hat auf seiner Homepage mit Datum 6.3.20 den Vorbericht "Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik" (Auftrag P17-01, Version 1.0, Stand 28.2.20) veröffentlicht. Dort finden sich die beiden Entwürfe einer (GKV-) Versicherteninformation (Flyer zur Pränataldiagnostik und Broschüre zum NIPT).

Im vergangenen Jahr nahm ein Runder Tisch (RT) bereits kritisch zum damaligen Beschlussentwurf des G-BA zum Thema „NIPT als GKV-Leistung“ Stellung. Der Runde Tisch steht für eine medizinische und sozialwissenschaftliche Fachlichkeit sowie für eine umfassende inklusive Perspektive auf das Thema. Beteiligte sind Vertreter*innen der einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, der Kirchen, Sozialverbände und der Träger von psychosozialen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Selbstvertretungsgruppen und themenbezogenen Institutionen. Der RT sieht trotz einiger guter Ansätze in den beiden jetzt vom IQWiG vorgelegten Entwürfen einer Versicherteninformation deutliche Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung erforderlich machen.

Nacharbeit für valide Versicherteninformation erforderlich

Grundsätzlich problematische Punkte der beiden IQWiG-Entwürfe einer Versicherteninformation betreffen dabei die wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Grundlagen, die methodische Vorgehensweise, den Prozess wie auch die Zielsetzung. Diese werden in der Erklärung des Runden Tisches „NIPT als KV-Leistung“ im einzelnen aufgegriffen und benannt. Im Kern kommen die am Runden Tisch teilnehmenden Personen und Verbände zu dem Fazit, dass angesichts der vielfältigen Kritikpunkte eine umfassende Nacharbeit für die Erstellung einer validen, evidenzbasierten und nichtdirektiven Versicherteninformation erforderlich ist. Für diese Überarbeitung ist aus Sicht der am Runden Tisch beteiligten Verbände und Organisationen ein Verfahren mit ausreichend Zeit notwendig.

Hier die Erklärung RUNDER TISCH – „NIPT als KV-Leistung“ zum iQWIG-Entwurf Versicherteninformation vom 28.2.20 mit einer Übersicht der Unterzeichner*innen im Original:

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