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Pressemeldung zum NIPT Bluttest

Hürth/Berlin, März 2021– Kommt unser Baby gesund zur Welt? Diese Frage ist zentral für werdende Eltern. Ein mögliches Verfahren, um das Risiko für Chromosomenstörungen einzuschätzen, ist der „nicht-invasive pränatale Test“ (NIPT), bei dem bei der Schwangeren ein Bluttest durchgeführt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist momentan in seinen finalen Überlegungen zu der Frage, für welche Schwangere der Test zur Kassenleistung werden sollte.

Dabei ist man sich eigentlich einig: Der NIPT sollte nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn dafür eine medizinische Relevanz vorliegt. Doch nach Einschätzung des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner e.V. (BVNP) formuliert der G-BA in der „Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik“ keine klare medizinische Indikation für den Bluttest – sondern koppelt die Kostenübernahme für den Test vielmehr nur an die individuelle Situation der Schwangeren. Die Experten befürchten unter anderem, dass dadurch die Untersuchung so häufig angewandt wird, dass dies faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkommt. Diesen und andere Punkte kritisiert der BVNP nun gemeinsam mit anderen medizinischen Fachverbänden und weiteren sozialen Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung.

Erklärung des BVNP

„Eine deutliche medizinische Empfehlung, bei welcher Schwangeren der NIPT-Test durchgeführt werden sollte, fehlt in den Ergänzungen der Mutterschaftsrichtlinien des G-BA leider“, kritisiert Dr. med. Nilgün Dutar, Vorsitzende des BVNP. Auch wurde die Empfehlung des BVNP diese Untersuchungen nur in Kombination mit einem differentiertem Ultraschall durchzuführen nicht mit aufgenommen. Nach Einschätzung der Pränataldiagnostiker ist das NIPT-Verfahren im Vergleich zu anderen weniger aussagekräftig: „Im Gegensatz zu den diagnostischen Punktionen – wie einer Fruchtwasseruntersuchung – handelt es sich bei dem NIPT-Test nur um ein Suchverfahren (Test) und nicht um ein beweisendes Diagnoseverfahren.“ Kritisch sei auch, dass der G-BA die Untersuchung auf die Trisomien 13 und 18 in den Beschluss zum NIPT-Test aufgenommen habe, obwohl die Trisomien auch im Rahmen einer frühen Fehlbildungsdiagnostik erkannt werden könnten.

Forderung des BVNP: NIPT nur bei medizinischer Relevanz

Dabei ist man sich eigentlich einig: Der NIPT sollte nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn dafür eine medizinische Relevanz vorliegt. Doch nach Einschätzung des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner e.V. (BVNP) formuliert der G-BA in der „Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik“ keine klare medizinische Indikation für den Bluttest – sondern koppelt die Kostenübernahme für den Test vielmehr nur an die individuelle Situation der Schwangeren. Die Experten befürchten unter anderem, dass dadurch die Untersuchung so häufig angewandt wird, dass dies faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkommt. Diesen und andere Punkte kritisiert der BVNP nun gemeinsam mit anderen medizinischen Fachverbänden und weiteren sozialen Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung.

„Eine deutliche medizinische Empfehlung, bei welcher Schwangeren der NIPT-Test durchgeführt werden sollte, fehlt in den Ergänzungen der Mutterschaftsrichtlinien des G-BA leider“, kritisiert Dr. med. Nilgün Dutar, Vorsitzende des BVNP. Auch wurde die Empfehlung des BVNP diese Untersuchungen nur in Kombination mit einem differentiertem Ultraschall durchzuführen nicht mit aufgenommen. Nach Einschätzung der Pränataldiagnostiker ist das NIPT-Verfahren im Vergleich zu anderen weniger aussagekräftig: „Im Gegensatz zu den diagnostischen Punktionen – wie einer Fruchtwasseruntersuchung – handelt es sich bei dem NIPT-Test nur um ein Suchverfahren (Test) und nicht um ein beweisendes Diagnoseverfahren.“ Kritisch sei auch, dass der G-BA die Untersuchung auf die Trisomien 13 und 18 in den Beschluss zum NIPT-Test aufgenommen habe, obwohl die Trisomien auch im Rahmen einer frühen Fehlbildungsdiagnostik erkannt werden könnten.

Der BVNP kritisiert außerdem die „Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik“ zum NIPT-Test. „Um der Schwangeren eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen, muss die Versicherteninformation ergebnisoffen und fachlich korrekt abgefasst sein“, so die BVNP-Vorsitzende. „Die wissenschaftliche Auswertung zur Versicherteninformation des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) zeigt jedoch, dass zwar die Mehrheit der Befragten angibt, sich frei entscheiden zu können, dennoch empfinden etwa 30 Prozent diese als Empfehlung zur Durchführung des Bluttests.

Aufgrund der geschilderten Kritikpunkte und Widersprüche fordern der BVNP und andere Mitglieder des „Runden Tisch NIPT als Kassenleistung“ nun in einer gemeinsamen Erklärung eine erneute Beratung des Deutschen Bundestages zu den Rahmenbedingungen für die Kassenfinanzierung. Zu dem Bündnis gehören neben dem BVNP noch weitere medizinische Verbände und Fachgesellschaften, Hebammen-, Wohlfahrts- und Beratungsverbände, kirchliche Institutionen sowie Behinderten(-selbsthilfe) verbände und weitere Unterstützer.

Hintergrund: Die Einführung von NIPT als Kassenleistung

Die nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) stehen Schwangeren im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen bereits seit 2012 als individuelle Gesundheitsleistung (IGel) zur Verfügung. Zukünftig werden diese zulasten der gesetzlichen Krankenkasse laut Entscheidung des G-BA für alle Schwangeren zur Verfügung stehen, sofern die Schwangeren eine Auseinandersetzung mit dem Thema Trisomie 21, 18 oder 13 nach ärztlicher Beratung benötigen. Die NIPT-Änderung der Mutterschaftsrichtlinien ist bereits von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gebilligt worden. Momentan befindet sich der G-BA gerade in seinen finalen Beratungen dazu.


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