
Seit dem 01.07.2022 werden nach entsprechenden Vorgaben der Mutterschaftsrichtlinien die Kosten des NIPT`s von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Höhe der Inanspruchnahme in Deutschland lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher absehen. Erste verlässliche Aussagen dazu sind unserer Meinung erst nach einem Jahr der Anwendung möglich. Es zeigt sich aber jetzt schon in der persönlichen Wahrnehmung unserer Mitglieder und Ergebnissen der ersten zwei Quartale mit daraus resultierenden Hochrechnungen eine Tendenz zur Inanspruchnahme bei ungefähr jeder 3.-4. Schwangeren ab. Wir erwarten, dass der Anteil der Schwangeren, die einen NIPT in Anspruch nehmen, bei Berücksichtigung einer kompletten Jahresfrist eher noch ansteigt, da man für das 2. Quartal 2022 eine gewisse „Anlaufphase“ berücksichtigen muss. Dieses überrascht uns nicht, da wir schon im Vorfeld der Zulassung dieses Tests auf der Grundlage der G-BA Entscheidung dieses Szenario angenommen und vorausgesagt haben. Wie auch mehrmals im Vorfeld der Einführung von uns empfohlen, sollte dieser Test nach eingehender Beratung immer eingebettet in eine umfängliche Diagnostik (spezieller Ersttrimester-Ultraschall) durchgeführt werden.
Ein Monitoring der Anwendung und die Einrichtung eines Expert:innengremiums, wie in der Bundesratsinitiative der Freien Hansestadt Bremen gefordert, wird vom BVNP im Sinne einer Maßnahme zur besseren Evaluierung und Qualitätssicherung grundsätzlich unterstützt.