
Der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner e. V. (BVNP) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zum NIPT-Monitoring. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Anwendung und die Folgen des kassenfinanzierten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) systematisch zu untersuchen und ein interdisziplinäres Expertengremium einzusetzen.
Der BVNP hat die Forderung nach einem NIPT-Monitoring als eine der treibenden fachärztlichen Kräfte frühzeitig unterstützt und fachlich vorangebracht. Bereits im Juni 2023 befürwortete der Verband ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Freien Hansestadt Bremen. In seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2026 konkretisierte er die Anforderungen an ein bundesweites, strukturiertes und datenschutzkonformes Monitoring.
Der nun angenommene Antrag verweist ausdrücklich auf Stellungnahmen des BVNP. Aufgegriffen werden insbesondere die Hinweise des Verbands auf unzureichend klare Anwendungsvoraussetzungen und die Gefahr, dass sich eine als Einzelfallleistung eingeführte Untersuchung zu einer routinemäßigen Reihenuntersuchung entwickelt. Damit haben Erfahrungen und fachliche Einschätzungen aus der spezialisierten Pränatalmedizin Eingang in den parlamentarischen Beschluss gefunden.
Versorgungsqualität untersuchen und Entscheidungsfreiheit schützen
Aus Sicht des BVNP muss das Monitoring über die Erfassung von Testzahlen hinausgehen. Untersucht werden müssen die Beratung der Schwangeren, die klinische Ausgangssituation, vorangehende Ultraschall- und Risikobefunde sowie die weiteren diagnostischen Schritte. Auch nicht auswertbare Testergebnisse, invasive Bestätigungsuntersuchungen und regionale Versorgungsunterschiede gehören in die Auswertung. Abrechnungsdaten allein können diese Fragen nicht ausreichend beantworten.
Der BVNP begrüßt die ergänzend beschlossene Klarstellung, dass der Zugang zum kassenfinanzierten NIPT bei gerechtfertigter medizinischer Indikation gegenüber der bisherigen Situation nicht erschwert werden soll. Qualitätssicherung und ein verlässlicher Zugang zu medizinisch sinnvoller Diagnostik müssen zusammen gedacht werden.
Das Monitoring darf nicht dazu dienen, persönliche Entscheidungen Schwangerer zu bewerten. Es soll eine bessere Grundlage für qualifizierte Beratung, informierte Entscheidungen und eine verantwortliche Versorgung schaffen. Die Selbstbestimmung der Schwangeren, ihr Recht auf Nichtwissen und der Respekt vor Menschen mit Behinderungen bleiben dabei unverzichtbare Maßstäbe.
NIPT als Baustein einer qualifizierten Pränataldiagnostik
Der BVNP betrachtet den NIPT als einen Baustein einer umfassenden, qualitätsgesicherten Pränataldiagnostik. Sein Einsatz sollte in ein individuell abgestimmtes Vorgehen aus ärztlicher Beratung, sonographischer Untersuchung und gegebenenfalls weiterführender Diagnostik eingebettet sein. Ein unauffälliger NIPT darf nicht mit einem insgesamt unauffälligen Entwicklungsbefund des ungeborenen Kindes gleichgesetzt werden.
Ein auffälliges Testergebnis wiederum ist keine gesicherte Diagnose. Zur vorgeburtlichen Bestätigung einer vermuteten Trisomie ist eine invasive Untersuchung erforderlich. Über die Aussagekraft des Tests, seine Grenzen und mögliche weitere Schritte muss deshalb bereits vor seiner Durchführung ergebnisoffen beraten werden.
Dem qualifizierten Ersttrimesterscreening (ETS) kommt weiterhin eine wichtige eigenständige Bedeutung zu.Insbesondere die differenzierte frühe Ultraschalluntersuchung ermöglicht eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung, die über die Aussagekraft des NIPT hinausgeht. Die unterschiedlichen Untersuchungsverfahren sind deshalb nicht als austauschbare Angebote zu verstehen, sondern entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten und Grenzen gezielt einzusetzen.
Für den BVNP stehen eine ergebnisoffene Beratung, verbindliche Qualitätsstandards und die fachliche Qualifikation der Untersuchenden im Mittelpunkt. Auch das Monitoring sollte berücksichtigen, wie der NIPT in die bestehende pränatalmedizinische Versorgung eingebunden wird und welche Bedeutung dabei dem Ersttrimesterscreening und der qualifizierten Ultraschalldiagnostik zukommt.
Die spezialisierte Pränatalmedizin an der Umsetzung beteiligen
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, das Monitoring umzusetzen und dem Bundestag erste Ergebnisse spätestens bis zum 30. Juni 2027 vorzulegen.
Der BVNP fordert, die spezialisierte ambulante Pränatalmedizin sowohl bei der Entwicklung des Monitorings als auch im vorgesehenen Expertengremium einzubeziehen. Ebenso müssen die Perspektiven der weiteren medizinischen Fachgebiete, der psychosozialen Beratung, der Schwangeren und der Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt werden.
Der BVNP bietet an, seine fachliche Expertise und seine Erfahrungen aus der Versorgung in diesen Prozess einzubringen. Nach der langjährigen Forderung nach belastbaren Daten kommt es jetzt darauf an, aus dem politischen Beschluss eine wissenschaftlich fundierte Untersuchung zu entwickeln, deren Ergebnisse die Beratung und Versorgung Schwangerer tatsächlich verbessern.
