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Stellungnahme des BVNP zum bundesweiten Monitoring des nicht-invasiven Pränataltests

Der Berufsverband der niedergelassenen Pränatalmediziner e. V. (BVNP) bewertet den nicht-invasiven Pränataltest auf Trisomie 13, 18 und 21 (NIPT) als medizinisch sinnvolles Instrument, sofern er verantwortungsvoll, indikationsbezogen und nach qualifizierter ärztlicher Beratung eingesetzt wird. Der NIPT kann Schwangeren in einer belastenden individuellen Entscheidungssituation Orientierung geben und in geeigneten Fällen invasive Eingriffe vermeiden.

Zugleich ist festzuhalten: Der NIPT ist keine allgemeine Vorsorgeuntersuchung und kein Ersatz für eine qualifizierte pränatalmedizinische Beurteilung. Er untersucht nur einen eng begrenzten Ausschnitt genetischer Auffälligkeiten. Ein auffälliges Ergebnis ist keine Diagnose, sondern bedarf vor weitreichenden Entscheidungen einer invasiven Bestätigungsdiagnostik. Auch ein unauffälliges Ergebnis darf nicht zu einer Scheinsicherheit führen, da zahlreiche Fehlbildungen und genetische Erkrankungen durch den NIPT nicht erfasst werden.

Besondere Sensibilität erfordert die behindertenpolitische Dimension. Die Anwendung des NIPT darf nicht den Eindruck vermitteln, das Leben von Menschen mit Trisomie 21, 18 oder 13 sei weniger wert oder gesellschaftlich weniger willkommen. Pränataldiagnostik muss mit dem Respekt vor der Würde jedes Menschen, der Selbstbestimmung schwangerer Frauen und den Rechten von Menschen mit Behinderungen vereinbar bleiben. Ergebnisoffene Beratung bedeutet deshalb nicht nur medizinische Information, sondern auch Schutz vor Erwartungsdruck, vor einseitiger Risikokommunikation und vor einer schleichenden Normalisierung selektiver Routinen.

Aus Sicht des BVNP liegt die zentrale Herausforderung nicht im Test selbst, sondern in seiner Anwendung in der Versorgungsrealität. Eine ursprünglich als Einzelfallleistung angelegte Untersuchung darf nicht unbemerkt zu einem faktischen Bevölkerungsscreening werden. Eine solche Entwicklung hätte medizinische, ethische, gesundheitsökonomische und gesellschaftspolitische Auswirkungen.

Der BVNP spricht sich deshalb für ein bundesweites, strukturiertes und datenschutzkonformes Monitoring der NIPT-Anwendung aus. Erfasst werden sollten insbesondere die klinische Ausgangssituation, Beratungsinhalte, vorangehende Ultraschall- und Risikobefunde, Testergebnisse, nicht verwertbare Befunde, auffällige Befundkonstellationen, invasive Bestätigungsdiagnostik, regionale Unterschiede, Kostenentwicklung und der tatsächliche Einfluss auf invasive Eingriffe. Reine Abrechnungsdaten reichen hierfür nicht aus, weil sie weder Beratungsqualität noch individuelle diagnostische Verläufe zuverlässig abbilden.

Ein solches Monitoring dient nicht der Einschränkung der Entscheidungsfreiheit schwangerer Frauen. Es schafft vielmehr die Grundlage dafür, dass Beratung, Diagnostik und politische Entscheidungen auf belastbaren Daten beruhen. Nur so lässt sich überprüfen, ob der NIPT in der gesetzlichen Krankenversicherung seinem vorgesehenen Zweck entspricht: Unterstützung in begründeten Einzelfällen, nicht Etablierung eines unkontrollierten Screenings.

Der BVNP steht für eine moderne, verantwortliche Pränatalmedizin. Dazu gehören medizinischer Fortschritt, ergebnisoffene Beratung, Respekt vor der Entscheidung der Schwangeren, die Achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und eine klare gesellschaftliche Verantwortung. Ein bundesweites NIPT-Monitoring wäre ein sachlicher und notwendiger Beitrag, um Nutzen, Grenzen und Folgen dieser Leistung transparent zu bewerten.

Kontakt für Journalisten: Pressestelle Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner e.V. (BVNP)

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